
Die Firma
Die UVB Glaninger Versicherungen GmbH ist eine der ältesten, ungebundenen Versicherungsbrokerfirmen der Schweiz. 1997 als Einzelunternehmen gegründet, wird diese bis Heute als Familienunternehmen geführt und gehalten.
FINMA REG: F01099808
Portfolio
Ein Ansprechpartner für alles. So war und ist das Credo bis Heute.
Für Einzelpersonen bis KMU, Von Zweckverbänden bis Gemeinden hält die UVB Glaninger Versicherungen GmbH die Mandate mit Schadenhandling, Riskmanagement und ist Kontrollorgan der Kundenversicherungen. BVG, Berufshaftpflichten, Hausrat, Autos, Flotten, Bauversicherungen, wie auch Nischenprodukte wie D&O Versicherungen, kurz: Das ganze Spektrum an Versicherungsleistungen sind mit den grossen Playern der Versicherungsgesellschaften verfügbar.
Vorteile
Die Vorteile als Kunde sind:
- Ein Ansprechpartner für alle Versicherungen und Gesellschaften, da neutral.
- Schadenhandling
- Riskmanagement
- Altersvorsorgelösungen
- Verwaltung der Policen
- Vertretung des Kunden bei den Gesellschaften
KUNDENINFORMATION gem. Art. 45 VVG
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UVB Glaninger VERSICHERUNGSBROKER
UVB Glaninger Versicherungen GmbH (nachfolgend UVB Glaninger) ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunternehmen für alle Versicherungszweige gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG.
Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen ein Kundenberater ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. UVB Glaninger sowie deren Kundenberater verfügen über die notwendigen Registrierungen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F01099808).
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INFORMATIONEN ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN
Der Kunde beauftragt die UVB Glaninger im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokermandat mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen.
Die nachstehenden aufgeführten Informationen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mandates, welche nur durch den Kunden unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können mit Wissen des Maklers.
UVB Glaninger wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Unterbreitung der Offerten und Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. UVB Glaninger berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Mandatsvereinbarung bilden; d. h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen durch Unterstützung von internen Juristinnen und Juristen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.
Die Auskünfte der Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von UVB Glaninger beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Sie vermögen eine Rechts- oder Steuerberatung durch z. B. Anwältinnen und Anwälte, Banken, Steuerfachleute oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.
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INFORMATIONEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG
Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 wird UVB Glaninger mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. Vor Beginn der Mandatsvereinbarung orientiert UVB Glaninger den Kunden über die Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der erwarteten Courtagen aufgrund
der vorliegenden Informationen über das Versicherungsportefeuille des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung
einer Mandatsvereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten, und bestätigt, dass er über die Entschädigung von UVB Glaninger ausdrücklich informiert wurde. UVB Glaninger legt auf Anfrage die effektiv erhaltenen Beträge offen.
Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 lit. d MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt UVB Glaninger keine Haftung.
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INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN
UVB Glaninger verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den wichtigsten in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich an ein Versicherungs-unternehmen gebunden.
UVB Glaninger betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. UVB Glaninger erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. UVB Glaninger Versicherungen GmbH steht jedoch ausdrücklich im Treueverhältnis zum Kunden und vertritt einzig dessen Interessen.
Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit UVB Glaninger; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet UVB Glaninger Versicherungen GmbH den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt nur direkt durch den Versicherer.
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INFORMATIONEN ZU DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT
UVB Glaninger leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch UVB Glaninger ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch UVB Glaninger mittels von Versicherern oder Dritten angebotenen Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.
UVB Glaninger verzichtet auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigung durch Dritte. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird UVB Glaninger mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren.
1. Die Mandatskosten für die Verwaltung der Policen, Rechnungskontrolle, Briefe, Faxe, E-Mails, Telefonate, belaufen sich auf eine Unkostentaxe von
- CHF 100.— für Privatkunden
- CHF 150.— für Firmenkunden
pro Kalenderjahr.
Das Mandat kann beidseitig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren, unter Einhaltung von 3 Monaten, schriftlich auf ein Jahresende gekündet werden.
Die Mandatskosten werden auch in Rechnung gestellt, wenn der Mandant unter dem laufenden Jahr kündet.
2. Was beinhaltet der Mandatsabschluss:
1. Erst- und Zweitbesuch, Bestandesaufnahme und Abschlussunterlagen aushändigen, für Besprechungen von den Abklärungen, Ordnen und Einreihen von den bestehenden Policen beim Kunden, Mandatsunterzeichnung.
2. Verwaltung und Überwachung der bestehenden Policen.
3. Prämien-Rechnungskontrolle, auch bei unterjährigen Abrechnungen.
4. Versicherungsbriefe in Empfang nehmen, auch Mahnungen, Controlling, Abklärungen und Weiterleitung derselben nach Rücksprache mit dem Kunden / Mandanten.
5. Faxe und E-Mails für die dazugehörenden Versicherungsangelegenheiten und deren Sparten.
6. Briefpapier, Marken, Kuverts und Rückantwortkuverts.
7. Der Makler / Broker wird von den Gesellschaften via Courtagen entlöhnt.
Diese Liste ist abschliessend.
Was nicht vorgängig aufgeführt ist, ist leistungspflichtig und wird separat mit dem Kunden mündlich oder schriftlich vereinbart. Leistungspflichtig ist BVG, rückwirkend oder Suchen, Anmeldung bei Auffangeinrichtungen oder Auflösungen davon. Dasselbe hat auch Gültigkeit für Lebensversicherungen. Stundenansatz liegt zurzeit bei CHF 250/230 und wird vorher darüber informiert.
Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei UVB Glaninger unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von UVB Glaninger zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. UVB Glaninger behält sich vor,
Daten an beigezogene Dienstleistende weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Maklerdienstleistungen oder zur Fehlerbehebung und Verbesserung von durch UVB Glaninger betriebenen Applikationen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung der Daten an die Versicherer oder Drittanbieter zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. Die jeweils aktuelle
Datenschutzerklärung von UVB Glaninger Versicherungen GmbH ist auf www.uvb-glaninger.ch abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil einer Brokervereinbarung.
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INFORMATIONEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG DER MITARBEITENDEN
Die registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von UVB Glaninger Versicherungen GmbH verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden: UVB Glaninger Versicherungen GmbH, Dorfstrasse 53, 8105 Watt.
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INFORMATIONEN ZUR HAFTUNG
UVB Glaninger erbringt die Dienstleistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet UVB Glaninger dem Kunden nachfolgenden Grundsätzen: UVB Glaninger, deren Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einem solchem absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für Kessler aus einer Brokervereinbarung beschränkt, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 3’000’000.